Ihre Mitarbeiter haben das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Von einer attraktiven Lösung zur Entgelt-Umwandlung profitieren auch Sie als Arbeitgeber.
Attraktiv für kleine Unternehmen
Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Wegen des geringen Verwaltungs-Aufwands eignet sie sich besonders für kleinere Unternehmen.
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Oft werden sie von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Es gibt jedoch auch offene Pensionskassen. Sie bieten ihre Dienste bundesweit an.
Pensionsfonds sind vom Betrieb unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie werden nicht wie Versicherungen behandelt. Sie bieten deshalb bessere Rendite-Chancen bei einem höheren Risiko.
Unterstützungs-Kassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Sie gelten als „verlängerter Arm“ des Arbeitgebers und bieten ihm relativ großen Gestaltungs-Spielraum.
Bei der Direktzusage zahlen Sie Ihren Beschäftigten eine Betriebsrente. In der Regel ist dies eine freiwillige soziale Leistung. Mitarbeiter können aber auch Teile des Gehalts hierfür umwandeln.