Ob VR-BankCard oder Kreditkarte, Bargeld oder Reiseschecks – je nach Urlaubsziel sollte man bei der Zusammenstellung der Reisekasse auf die richtige Mischung achten.
Ein Zahlungsmittel sollte in erster Linie problemlos akzeptiert werden, sowie sicher und kostengünstig sein. Mit unserer Karten-Kombi aus VR-BankCard V PAY und einer individuellen Kreditkarte sind Sie unabhängig und überall gerne gesehen. Für den Bargeld- bezug ist insbesondere in gut erschlossenen touristischen Gebie- ten das Geldabheben am Automaten günstiger als der Währungs- tausch in Hotels oder Wechselstuben.
Eine kleine Summe Bargeld sollten Reisende auf jeden Fall mit- nehmen – ob für das Taxi, einen Snack oder kleinere Besor- gungen. Viel mehr als 100 oder 200 Euro oder den entsprechen- den Gegenwert in der Währung des Urlaubslandes sollten es jedoch nicht sein, denn bei Verlust oder Diebstahl gibt es hierfür keinen Ersatz.
In der Europäischen Union und einigen weiteren europäischen Ländern können Sie mit Ihrer VR-BankCard einfach und bequem Einkäufe tätigen oder Bargeld abheben. Die chipbasierte V PAY-Kartentechnologie schützt dabei sicher vor dem Ausspähen von Kartendaten (Skimming) und Kartenfälschungen. Bitte beachten Sie, dass die VR-BankCard V PAY z.B. in Ländern wie Kroatien, Tunesien oder Ägypten nicht einsetzt werden kann.
Für den Einsatz im außereuropäischen Ausland oder Ländern wie Kroatien und Ägypten bietet sich eine Kreditkarte an. Urlauber können damit an weltweit über 22 Millionen Akzeptanzstellen im Handel bezahlen. An Geldautomaten oder am Bankschalter erhält man mit der Kreditkarte auch Bargeld.
Beim Einkauf mit Kreditkarte innerhalb der Eurozone fallen keine Gebühren an, außerhalb des einheitlichen Währungsgebiets schlägt ein Prozent des Umsatzes als Kosten zu Buche. Beim Abheben am Geldautomaten werden zwei Prozent des Umsatzes oder ein Mindestbetrag berechnet.
Bei Urlaub an abgelegenen Orten bieten Reiseschecks zahlreiche Vorteile: Sie sind sicherer als Bargeld, zu 100 Prozent versichert, sie werden auf der ganzen Welt akzeptiert und sind zeitlich unbe- grenzt gültig. Bei Verlust oder Diebstahl der Reiseschecks erhält der Urlauber – auch kurzfristig – Ersatz. Erstattet wird der volle Betrag, ohne dass zusätzliche Entgelte anfallen. Auch Minder- jährige können Reiseschecks einsetzen.
Und so funktionieren Reise- oder auch Travellerschecks: Beim Kauf in der Bank leistet der Urlauber eine erste Unterschrift. Am Urlaubsort erhält er Bargeld, wenn er Scheck, Reisepass sowie Kaufbeleg vorlegt und ein zweites Mal auf dem Scheck unter- schreibt.